SUPERVISION

Die SUPERVISION ist ein Verfahren der beruflichen und aufgabenbezogenen prüfenden Betrachtung (Reflexion) und dient der Klärung sowie Bearbeitung der vorhandenen Möglichkeiten und Bedingungen primär im Zusammenhang (Kontext) der (bereits vergangenen, gegenwärtigen und auch angestrebten) Berufstätigkeit.

Je nach Ziel und Inhalt ist entweder eine Einzel-, Fall-, Gruppen-, Team-, Lehr- oder Ausbildungs-Supervision angebracht.

In der Einzel-Supervision stehen die persönlichen Werte, Erfahrungen, Gedanken, Gefühle, Bedürfnisse und Anliegen im Vordergrund, sodass auch sehr vertrauliche Themen besprochen werden können.

In der Fall-Supervision  werden die Besonderheiten einer anderen Person besprochen, um den bestmöglichen gemeinsamen Weg zu finden.

In der Gruppen-Supervision können (auch gemeinsame) Erfahrungen im Interesse einer Bilckwinkel-Erweiterung ausgetauscht werden.

In der Team-Supervision geht es vorrangig um die Team-Arbeit, damit aus den vorhandenen Möglichkeiten und Gegegebenheiten das angestrebte Arbeitsziel gemeinsam erreicht werden kann.

Die Lehr- oder Ausbildungs-Supervision kann als Einzel- oder Gruppen-Supervision stattfinden und dient dem Erlernen, Üben und Anwenden der Supervision.

Die Intervision oder Peer-Supervision ist eine „selbstgeführte“ Gruppen-Supervision, in der sich alle teilnehmenden Personen (oft im Rahmen einer Ausbildung) auch wechselseitig supervidieren können.

In Balint-Gruppen dienen die eigenen Erfahrungsberichte einer (Fall-)Beziehungs- und Wechsel(aus)wirkung-Besprechung.